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Strategieprozess »Zukunft Kulturland Sachsen 2030«

Bildschirmpräsentation
© Crispin Mokry

Nach dem Abschluss der Evaluierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes hat das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus einen Prozess zu strategischen Überlegungen über die künftige Ausrichtung der Kulturlandschaft in Sachsen, insbesondere zur gemeinsamen Kulturförderung durch den Freistaat und die kommunale Ebene, angestoßen.

Unter dem Titel »Zukunft Kulturland Sachsen 2030« wird es mit Unterstützung eines Beirats von erfahrenen Fachleuten und unter Einbeziehung der unterschiedlichen kulturellen Akteure sowohl um die Anpassung und Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes als auch die Gesamtbetrachtung der sächsischen Kulturlandschaft und deren Förderung gehen. Dabei soll auch betrachtet werden, wie Kulturpolitik angesichts veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse und Bedürfnisse und des demografischen Wandels agieren kann und muss, und welche Auswirkungen die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen auf allen Ebenen haben. Darüber hinaus werden Themen wie Bürokratieabbau, Mobilität, Publikumsverhalten und Digitalisierung in den Blick genommen.

Oberstes Gebot ist es, die vielfältige sächsische Kulturlandschaft unter den herausfordernden finanziellen Rahmenbedingen zu erhalten und dabei kulturelle Angebote generationengerecht zu gestalten, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und kulturelle Bildung für alle zu ermöglichen.

Ein Prozess, zwei Ziele

Prozess
© Crispin Mokry

Der Prozess verfolgt zwei Ziele. Das erste Ziel ist die Novelle des Kulturraumgesetzes im Jahr 2026. Darin sollen die Hinweise und Empfehlungen des Berichtes der AG Evaluation Berücksichtigung finden.

Zweites Ziel ist die Entwicklung einer Förderarchitektur, die die Kulturraumförderung, die institutionelle Förderung, die Projektförderungen des SMWK, die Förderprogramme der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die Wirksamkeit der Kulturstaatsbetriebe so verzahnt, dass sie zielgerichtet ineinandergreifen, regionale Besonderheiten berücksichtigen und kulturelle Teilhabe im ganzen Land sichern.

Der Prozess soll bis Mitte 2027 abgeschlossen sein.

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