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Evaluierung des sächsischen Kulturraumgesetzes

Evaluierung des sächsischen Kulturraumgesetzes 2024/2025

Arbeitsgruppe Evaluierung Kulturraumgesetz
Die AG Evaluation am 20. Oktober 2025.  © Crispin Mokry

Die Sächsische Staatsregierung hatte den gesetzlichen Auftrag, bis Ende des Jahres 2025 das Sächsische Kulturraumgesetz zu evaluieren und dazu dem Sächsischen Landtag einen Bericht zu übermitteln. Dieser Bericht wurde am 2. Dezember 2025 dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt und im Anschluss dem Landtag übergeben. Für die Erarbeitung des Berichts hatte die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch im Frühjahr 2024 eine Arbeitsgruppe Evaluation einberufen. Sie umfasste zwanzig Mitglieder aus Verbänden, Kommunen, Landkreisen und Ministerien. Die Arbeitsgruppe hat die Sachgerechtigkeit der im Kulturraumgesetz geregelten Strukturen, der Verfahren und der Mittelverteilung geprüft und ausgewertet.

Nach § 9 des Kulturraumgesetzes prüft die Sächsische Staatsregierung im Abstand von jeweils sieben Jahren, ob sich das Kulturraumgesetz im Hinblick auf die Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung bewährt hat..

Der Bericht ist der zweite Evaluationsbericht zum Sächsischen Kulturraumgesetz. Der erste Bericht wurde im November 2015 vorgelegt (bezogen auf eine frühere Fassung des Gesetzes).

Ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Novellierung des Kulturraumgesetzes

AG Evaluatation Sitzung
Letzte Sitzung der AG Evaluation am 20. Oktober 2025.  © Crispin Mokry

»Mit dem Bericht der AG Evaluation liegt uns ein wertvoller Beitrag für die Vorbereitung der Novellierung des Kulturraumgesetzes vor. Dass sich das Sächsische Kulturraumgesetz bewährt hat und in seiner grundlegenden Form erhalten werden soll, ist dafür eine wichtige Basis. Wir nehmen aber genauso die Bitte auf, die weitere Ausgestaltung und Finanzierbarkeit der gesamten Kulturlandschaft bei einer weiterführenden Diskussion in den Blick zu nehmen.«, so Kulturministerin Barbara Klepsch.

Vorbereitung der Gesetzesnovelle

Ein wichtiges Thema der AG Evaluation war die auskömmliche Finanzierung der Kulturräume und der von ihnen geförderten Einrichtungen und Vorhaben. In diesen Themenbereich gehören auch die kommunal getragenen Theater und Orchester, die kulturelle Bildung und geförderte Investitionen in den Kulturräumen. Einen Schwerpunkt bilden die besonderen Herausforderungen des ländlichen Raums. Der Bericht stößt auch eine Diskussion zur Kulturförderung über das Kulturraumgesetz hinaus an. Dabei sind Themen wie Bürokratieabbau, Mobilität, Publikumsverhalten, Demografie und Digitalisierung in den Blick zu nehmen.

Unter Federführung des Kulturministeriums wird nun ein Vorschlag für die Novellierung des Kulturraumgesetzes erarbeitet. Darüber hinaus werden weitere Bausteine der sächsischen Kulturförderung analysiert. Zur Gesamtbetrachtung der Kulturförderung im Freistaat Sachsen hat das Kulturministerium den Strategieprozess »Zukunft Kulturland Sachsen 2030« initiiert. Nähere Informationen zum Prozess finden Sie hier.

Medieninformation

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