Immaterielles Kulturerbe - Landesliste
Das immaterielle Kulturerbe repräsentiert eine lebendige Alltagskultur, die von Generation zu Generation weitergegeben wird. Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zählen dazu – Wissen und Können, das Menschen ein Gefühl von Zugehörigkeit und Identität vermittelt.
Als erster deutscher Beitrag wurde im Jahr 2016 die Idee der Genossenschaft in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Der länderübergreifende Antrag wurde in Rheinland-Pfalz und Sachsen erarbeitet.
Den Orgelbau und die Orgelmusik in Deutschland hat der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe am 7.12.2017 in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Im bundesweiten Verzeichnis befinden sich derzeit 68 Kulturformen und vier Erhaltungsprogramme (Gute Praxis-Beispiele). Es soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Es ist also kein UNESCO-Verzeichnis.
Sachsen ist mit folgenden Einträgen in das bundesweite Verzeichnis vertreten:
- Genossenschaftsidee (Rheinland-Pfalz, Sachsen, länderübergreifend),
- Chormusik in deutschen Amateurchören (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen, länderübergreifend),
- Gesellschaftliche Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben im Jahreslauf (Sachsen, Brandenburg, länderübergreifend),
- Köhlerhandwerk und Teerschwelerei (Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, länderübergreifend),
- Vogtländischer Musikinstrumentenbau in Markneukirchen und Umgebung (Sachsen),
- Sächsische Knabenchöre (Sachsen),
- Bergparaden und Bergaufzüge in Sachsen