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Gemeinsam stärker – Zusammenarbeit und Kooperationen in der Kultur in Sachsen

Leitgedanken

Kulturelle Projekte entstehen selten allein – sie leben von Austausch, Partnerschaften und gemeinsamen Ideen. Der Workshop nahm sich daher der zentralen Fragen an: Wie können wir erfolgreiche Zusammenarbeit stärken? Welche Chancen und Herausforderungen gibt es bei Kooperationen innerhalb der Kultur und über ihre Grenzen hinaus? Und wie entwickeln wir neue Ansätze für vernetztes Arbeiten in der Kulturpraxis in Sachsen, ohne neue Hürden aufzubauen?

Beteiligungsfragen & Ergebnisse

  1. Wie können Kultureinrichtungen künftig stärker sowohl untereinander als auch mit der freien Szene und über den Kulturbereich hinaus zusammenarbeiten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dies gelingt?

Der Wille zur Kooperation ist in der sächsischen Kulturlandschaft stark ausgeprägt. Die Teilnehmenden betonten, dass Kooperationen grundsätzlich breiter gedacht werden müssten als nur zwischen klassischen Kultureinrichtungen und freier Szene. Sehr wertvolle und positive Erfahrungen seien beispielsweise mit Dialogen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und soziokulturellen Zentren gemacht worden, aus denen bemerkenswerte Projekte entstanden seien. Kooperationen sollten daher grundsätzlich über Grenzen wie Trägerschaft, Sparten und Regionen hinweg ermöglicht und gefördert werden. Als wichtige Voraussetzungen wurden betrachtet:

Ressourcen: Als Voraussetzung für eine weitere Stärkung von Kooperationen wurde die Notwendigkeit von zusätzlichen Ressourcen (Geld, Zeit, Personal) genannt. Ohne diese Ressourcen sei es zwar nicht unmöglich, aber oft schwer, Kooperationen zu starten und diese zusätzlich zum eigentlichen Auftrag und Programm umzusetzen. Eine Gangart könnte hier sein, Kooperationen von vornherein mitzudenken und bei der Planung zu berücksichtigen.

Bürokratieabbau: Die Forderung war klar und kurz: Eine radikale Vereinfachung der formalen Anforderungen, die Kooperationen oft erschwerten.

Stärkere Wertschätzung: Die Teilnehmenden äußerten zudem den Wunsch nach mehr Sichtbarkeit und Anerkennung für die oft unter schwierigen Bedingungen geleistete Kooperationsarbeit. Mehr Wertschätzung würden Energie und Kraft geben, um auch in schwierigen Zeiten Veränderungen und Kooperationen weiter voranzutreiben.

Digitale Vernetzungsplattformen: Vorgeschlagen wurden niederschwellige Austauschformate und digitale Plattformen (»digitales Schwarzes Brett«), die es ermöglichen, Kooperationspartner zu finden, die über das persönliche Netzwerk nicht erreichbar sind. Es sollten Orte für inhaltlichen Austausch über Sparten- und Regionsgrenzen hinweg geschaffen werden, die Zugriff auf und Einsicht in bestehende Akteure und Projekte ermöglichen. Die Plattformen sollten auch Akteure im Bereich des Tourismus umfassen, um Kultur und Tourismus noch stärker miteinander zu vernetzen. Eine Zusammenarbeit mit dem Tourismus-Netzwerk Sachsen wurde als konkreter Vorschlag benannt.

Auch bestehende Plattformen (z. B. Werkdatenbanken) müssten erhalten und besser genutzt werden, um Zusammenarbeit und Austausch zu ermöglichen und Ressourcen effizient zu nutzen.

  1. Was sind die Herausforderungen und Hürden bei der Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Kooperationen und gemeinsamen Projekten sowohl zwischen Kultureinrichtungen untereinander als auch zwischen Kultureinrichtungen und der freien Szene?

Als zentrale Hürden wurden formale und administrative Aspekte identifiziert, die oft stärker wiegen als inhaltliche Differenzen. Hierzu zählen auch die Komplexität der Förderrichtlinien und die Gebührenordnung. Ein besonderes Problem stelle die Abhängigkeit der Förderung von der Rechtsform dar, die erhebliche Hürden und Formalismen schaffe und ein schweres Handicap für die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft darstelle. Darüber hinaus wurde insbesondere auf die folgenden Punkte eingegangen:

Formalrechtliche Anforderungen und Doppelförderungsverbot: Es wurde vorgeschlagen, radikale Veränderungen bei formalen Anforderungen vorzunehmen: Bindung an Gemeinnützigkeit aller Akteure, formale Anforderungen an den Sitz der Institution, Doppelförderungsverbote bei Kooperationen (auch mit nicht-kulturellen Akteuren) und organisatorische Rechtsstrukturen sollten überdacht werden.

Insbesondere bei Kooperationen zwischen institutionell und projektgeförderten Akteuren oder gGmbHs wurde das Doppelförderungsverbot als massives Hindernis beschrieben. Institutionell geförderte Akteure wenden sich häufig erfolglos an die Kulturstiftung oder die Kulturräume, obwohl dies rein formal möglich ist. Dies stelle bei Kooperationen zwischen Akteuren unterschiedlicher Rechtsformen ein erhebliches Problem dar.

Unterschiedliche Planungshorizonte: Mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen institutionell und projektbezogen geförderten Einrichtungen seien die unterschiedlichen Planungshorizonte ein Problem. Während die großen Institutionen eher langfristig arbeiteten, planten projektgeförderte Akteure deutlich kurzfristiger. Dies erschwere die Zusammenarbeit. Unterschiede in Vorlauf- und Projektlaufzeiten sowie Finanzierungssicherheit stellten auch erhebliche Hürden bei Kooperationen mit der freien Szene dar.

Komplexe Antragsverfahren: Die Detailtiefe und Komplexität der Antrags- und Berichtsverfahren wurden als so hoch beschrieben, dass sie ohne administrative Unterstützung kaum zu bewältigen seien. Hier wurden eine deutliche Vereinfachung und mehr Unterstützungs- und Beratungsangebote gewünscht.

Die Vernetzung zwischen den Kulturräumen wurde als grundsätzlich gut beschrieben. Als Hürde für gemeinsame Projekte wurden jedoch die unterschiedlichen Satzungen und Förderkriterien der einzelnen Kulturräume genannt. Grundsätzlich sollten Kulturräume gezielt ermutigt werden, stärker zusammenzuarbeiten, insbesondere bei Stadt-Land-Kooperationen. Kultureinrichtungen der Städte sollten, so die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, verstärkt auch in den ländlichen Raum hineinwirken und dort Angebote entwickeln. Die Voraussetzungen und Hürden für mehr Kooperation im Einzelnen:

Formale Anforderungen: Es wurde insbesondere der bürokratische Aufwand kritisiert, wenn Anträge für kulturraumübergreifende Projekte auf die einzelnen Regionen heruntergebrochen werden müssen. Jeder Kulturraum verfügt über eigene Satzungen und Förderkriterien, was dazu führe, dass Anträge für gemeinsame Projekte sehr genau auf die einzelnen Kulturräume heruntergebrochen werden müssen. Hinzu komme, dass Kulturräume nach Ansicht der Teilnehmer naturgemäß darauf bedacht seien, ihre ohnehin knappen Mittel im eigenen Gebiet einzusetzen, was finanzielle kulturraumübergreifende Kooperationen zusätzlich erschwere.

Komplexität der verschiedenen Förderebenen: Die Vielschichtigkeit der Förderebenen - von kommunal über Kulturraum und Land bis hin zu Bund und EU – sei schwer zu durchschauen und erschwere die Abstimmung zwischen den Akteuren. Es fehle zudem eine zentrale Plattform, die den Austausch zwischen Kulturräumen systematisch unterstütze, beispielsweise durch Informationen zu Projektgesuchen, Personalbedarfen oder möglichen Kooperationspartnern.

Digitale Vernetzung und Best Practices: Als praktische Maßnahme zur Anregung von Kooperationen wurde, wie auch bei Frage 1, die Einrichtung digitaler Austauschplattformen vorgeschlagen, auf der Kooperationsgesuche, Projektideen und verfügbare Ressourcen über Kulturraumgrenzen hinweg sichtbar gemacht werden können. Hier könnten auch Best Practices veröffentlicht werden.

  1. Sollte der Nachweis von aktiver Kooperation (mit anderen Institutionen, der freien Szene oder kulturfernen Akteuren) ein festes Kriterium für den Erhalt Institutioneller Förderung oder anderer Förderung werden?

Die Diskussion ergab ein differenziertes Bild. Statt einer neuen Vorschrift wurde der Wunsch nach Anreizsystemen und einer Ermöglichungshaltung formuliert.

Für die Projektförderung wurde dies mehrheitlich befürwortet, da kooperative Projekte oft schon heute bevorzugt werden und dies kleineren Akteuren den Zugang zu Förderung erleichtern kann.

Für die institutionelle Förderung wurde es kritischer gesehen. Hier wurde befürchtet, dass ein Zwang zur Kooperation zu Schein-Partnerschaften führen könnte. Stattdessen sollten freiwillige, inhaltlich getriebene Kooperationen durch den Abbau von Hürden gefördert werden.

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