Fördern mit System – Kriterien für die landesweite institutionelle Förderung im Freistaat Sachsen
Leitgedanken
Die institutionelle Förderung soll die kulturelle Vielfalt in Sachsen stärken. Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung und das begrenzte Budget des Freistaates hat sich der Workshop mit folgenden Fragen befasst: Wer soll zukünftig institutionell gefördert werden? Welche Kriterien sollen gelten?
In diesem Workshop wurden die Stellschrauben der institutionellen Förderung diskutiert.
Beteiligungsfragen & Ergebnisse
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Welche inhaltlichen Kriterien sollen den Maßstab bilden, um die landesweite institutionelle Förderung zu erhalten?
Die Teilnehmenden sprachen sich für einen differenzierten Kriterienkatalog aus, der sowohl qualitative als auch quantitative und strukturelle Aspekte umfasst. Ein Wunsch war es, spartenspezifische Kriterien zu entwickeln, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Als wichtigste Kriterien wurden genannt:
Qualität und Wirkung: An vorderster Stelle sollten nach Ansicht der Teilnehmenden künstlerische Qualität, Professionalität, die überregionale Strahlkraft und die gesellschaftliche Relevanz stehen. Unter dem Stichwort »Strahlkraft« wurde auch die touristische Relevanz einer Einrichtung als mögliches Kriterium genannt: in Anbetracht des demografischen Wandels sei es wichtig, auch Touristen mit den Kulturangeboten anzusprechen. Dieses Kriterium sei aber nicht für alle Einrichtungen gleichermaßen geeignet.
Strukturelle Merkmale: Hierbei wurden eine breite Spartenabdeckung und Vielfalt des kulturellen Angebots angeführt. Es wurde mehrfach auf die Bedeutung des Aspektes der Umwegrentabilität hingewiesen, also den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert, den Kultureinrichtungen für ihre Region jeweils erzeugen. Zudem wurden Ressourceneffizienz und die Fähigkeit, mit begrenzten Mitteln möglichst viel zu erreichen als Qualitätsmerkmale genannt. Des Weiteren könnten Kooperationen noch stärker in den Blick genommen werden. Ebenso käme die Einwerbung von Drittmitteln als Kriterium in Frage, was von den Teilnehmenden als Indikator für Innovationskraft und externe Anerkennung verstanden wurde.
Gesellschaftlicher Auftrag: Als weitere inhaltliche Kriterien wären nach Ansicht der Teilnehmenden ein starker Fokus auf Aspekte der kulturellen Bildung sowie die Bemühungen um die Erschließung neuer Zielgruppen sinnvoll.
Transparenz: Zum einen müsse, so die Teilnehmenden, transparent sein, was die Kriterien für den Erhalt einer Institutionellen Förderung sind, zum anderen müssten die Einrichtungen auch selbst bereit sein, transparent darzulegen, ob sie die Kriterien (weiterhin) erfüllen (s. auch Frage 3). Es wurde zudem gefordert, dass sich Träger klar dazu positionieren, wohin sie sich entwickeln wollen, um auch dadurch eine stringente Weiterentwicklung von Kultureinrichtungen zu ermöglichen.
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Sollte die Höhe der Institutionellen Förderung weiterhin aus den eingereichten Wirtschaftsplänen abgeleitet werden oder nach alternativen Kriterien bestimmt werden wie z. B. grundsätzlich ein gedeckelter Betrag oder ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtausgaben der Einrichtung oder ein Pauschalbetrag?
Eine breite Mehrheit sprach sich dafür aus, die Höhe der Förderung weiterhin aus den eingereichten Wirtschaftsplänen abzuleiten. Begründet wurde dies mit der Notwendigkeit von Planungssicherheit, insbesondere für tarifgebundene Häuser. Pauschale oder gedeckelte Beträge wurden als ungeeignet abgelehnt, da sie der individuellen Situation der Einrichtungen nicht gerecht werden können. Eng damit verbunden war die Forderung nach einer automatischen Dynamisierung der Förderung, um Tarif- und Kostensteigerungen zumindest teilweise auszugleichen.
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Sollte es regelmäßige Überprüfungen geben, ob die geförderten Einrichtungen die Kriterien weiterhin erfüllen? Wer soll dies prüfen und in welchem Turnus?
Hier gab es ein klares Ja von der Mehrheit der Teilnehmenden. Gleichzeitig wurde die Ausgestaltung dieser Überprüfung an Bedingungen geknüpft:
Wer prüft? Die Prüfung soll durch eine inhaltlich kompetente, fachliche Beratung oder einen externen Fachbeirat erfolgen.
Wie oft? Ein mehrjähriger Turnus von drei bis fünf Jahren wurde als sinnvoll erachtet, um Bürokratie zu reduzieren und Planbarkeit zu gewährleisten.
Welche Konsequenzen? Bei Nichterfüllung wurde ein mehrstufiger Prozess gefordert: Zuerst Beratung und Austausch mit der geförderten Kultureinrichtung. Sodann Festlegung von klaren Zielen. Anschließend sollte eine Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer Übergangszeit (1 bis 2 Jahre) gegeben werden und erst als letzte Konsequenz eine Kürzung oder Beendigung der Förderung. Die Wahrung der Kunstfreiheit wurde als oberstes Gebot jeder Prüfung betont.
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Sollte eine Institutionelle Förderung für eine bestimmte Dauer befristet werden? Warum?
Wenn ja, welcher Zeitraum wäre Ihrer Ansicht nach sinnvoll und warum? Sollte eine erneute Förderung nach einem bestimmten Zeitraum möglich sein?
Auch hier gab es ein klares Votum: Ein automatisches Auslaufen oder eine grundsätzliche Befristung der Institutionellen Förderung wurde abgelehnt. Als Hauptgrund wurde der Verlust von Planungssicherheit genannt, der nachhaltige Personalentwicklung und künstlerische Arbeit unmöglich mache. Statt einer Befristung wurde das Modell einer unbefristeten Förderung in Kombination mit regelmäßigen Zielvereinbarungen und Überprüfungen favorisiert.