JETZT FÖRDERUNG BEANTRAGEN
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus fördert im Jahr 2027 Maßnahmen und Projekte der Kulturellen Bildung mit landesweiter Bedeutung. Ziel ist, die Kulturelle Kinder- und Jugendbildung im Freistaat Sachsen zu stärken.
- Maßnahmen/ Projekte von landesweiter Bedeutung zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Kooperationsprojekte zwischen dem Projektträger und Bildungseinrichtungen oder Einrichtungen der Kulturellen Bildung in mindestens drei Kulturräumen handelt.
- Maßnahmen/ Projekte von landesweiter Bedeutung können auch Modellprojekte in einzelnen oder kooperierenden Kulturräumen sein, die methodische oder inhaltliche Konzepte erproben, evaluieren und für eine Nachnutzung veröffentlichen (Best Practice).
- Gefördert werden auch Maßnahmen/ Projekte der kulturellen Bildung, die landesweit integrativ wirken.
- Von Vorteil ist, wenn die Maßnahmen/ Projekte in Kooperation mit Bildungseinrichtungen in den ländlichen Kulturräumen erfolgen.
Einen Förderantrag kann grundsätzlich jede juristische Person des privaten Rechts (z.B. Vereine), die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, stellen.
Der Antrag und die erforderlichen Anlagen müssen bis zum 31. August 2026 (Datum des Posteingangs) beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus eingereicht werden. Das Antragsformular ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift einzusenden.
Die Anlagen sind auf elektronischem Weg (E-Mail oder Datenaustausch) zu übermittelt. Der Empfang von Dokumenten über öffentliche Clouddienste ist aus Sicherheitsgründen gesperrt. Eine Übermittlung umfangreicher Dokumente ist über SiDaS (Sicherer Datenaustausch Sachsen) möglich. Kontaktieren Sie uns dazu unter Referat22@smwk.sachsen.de, wir übermitteln Ihnen einen Upload-Link.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, Ausgaben für Fremdleistungen und Investitionsausgaben, die zusätzlich und im Zusammenhang mit der Projektumsetzung entstehen. Ausgaben für eine integrative Projektumsetzung sind auszuweisen.
Die Förderung eines Projektes erfolgt nur, wenn die Höhe der Zuwendung mindestens 5.000 Euro beträgt.
Der Fachbeirat Kulturelle Bildung spricht Förderempfehlungen aus. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bezieht die Förderempfehlungen ein und entscheidet abschließend unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Gewährung der Zuwendungen
Stimmen aus der Kultur
Wie staatliche Unterstützung in der Praxis wirkt, lässt sich am besten aus der Perspektive der Akteure selbst nachvollziehen. Die hier präsentierten Beispielprojekte aus dem Förderjahr 2025 vermitteln ein anschauliches Bild von den Erfolgen und den gemachten Erfahrungen. Diese Einblicke stehen stellvertretend für die Vielfalt der geförderten Initiativen und deren positiven Einfluss auf die Praxis.
Antragsformular
- Antragsformular 2027 - Kulturelle Bildung von landesweiter Bedeutung (*.pdf, 0,29 MB)
- Handreichung zur FRL Kulturelle Bildung (*.pdf, 93,52 KB)
Ergänzende Hinweise finden Sie in der FRL Kulturelle Bildung.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Regelungen in Teil 1 (Allgemeine Regelungen) und in Teil 2 D (Maßnahmen Kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung)Digitale Beratung zur Projektförderung
Wir bieten digitale Beratungsstunden zu dieser Projektförderung an. Die Angebote richten sich an Erstantragsteller bzw. bisher nicht geförderte Projektträger, die zur nächsten Antragsfrist einen Förderantrag stellen möchten.
Die Veranstaltungen finden an den folgenden Tagen online statt: