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Bildende Kunst

Hochschule für Bildende Künste Dresden
In der Hochschule für Bildende Künste Dresden.  © SMWK / Stephan Floss

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus fördert die Bildende Kunst, um die freie Entfaltung all ihrer Gattungen zu erhalten und zu aktivieren. Dies geschieht hauptsächlich durch:

  • Förderung überregional wirksamer Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens
  • Förderung von Maßnahmen und Entwicklungsvorhaben, die der Qualifizierung und Professionalisierung sächsischer Künstler, der Arbeit von Verbänden und Vereinen sowie der nachhaltigen Vermittlung und Rezeption von Kunst dienen
  • Ankauf zeitgenössischer Bildender Kunst

Förderung in Sachsen

Aufenthaltsstipendium Columbus/Ohio

Das Aufenthaltsstipendium Columbus/Ohio, USA wird von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen vergeben.

Es werden zwei Stipendien in Höhe von 4.500 EUR für einen dreimonatigen Studienaufenthalt in Columbus, Bundesstaat Ohio, jährlich von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ausgeschrieben.

Bildende Künstlerinnen und Künstler können sich dort bis zum 1. Juli (Poststempel) für einen Studienaufenthalt im Folgejahr bewerben. Die Ausschreibung sowie die Bewerbungsunterlagen werden zu gegebener Zeit von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unter www.kdfs.de veröffentlicht.

Das Stipendium wird im Rahmen des Internationalen Künstleraustauschprogramms vergeben, das vom Greater Columbus Arts Council (GCAC) und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 1995 ins Leben gerufen wurde.

Aufenthaltsstipendien Rom, Olevano Romano, Paris und Venedig

Die Stipendien für Aufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano, der Cité Internationale des Arts in Paris und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig werden ebenso von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ausgeschrieben.

Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur und Architektur können sich dort bis zum 15. Januar (Poststempel) für einen Aufenthalt im Folgejahr bewerben. Nähere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unter www.kdfs.de abrufbar.

Artist in Residence

Im jährlichen Wechsel mit dem Förderpreis der Kulturministerin beim Internationalen Festival für computergestützte Kunst CYNETART in Dresden vergibt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Dresden ein bis zu sechsmonatiges Aufenthaltsstipendium »Artist in Residence« in Höhe von bis zu 7.800 Euro.

Die Ausschreibung erfolgt durch den Veranstalter der CYNETART, der Trans-Media-Akademie Hellerau e. V. (CYNETART). Der Stipendiat oder die Stipendiatin wird von der Jury der CYNETART ausgewählt. Schwerpunkt der Arbeit soll auf interdisziplinären Projekten liegen.

Zusätzlich fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Projekte und kauft über den Kunstfonds Sachsen Werke Bildender Künstler.

Auf Landesebene fördert das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus den Sächsischen Künstlerbund e.V. – Landesverband bildende Kunst.
Institutionelle Förderung erhält auch die Galerie für zeitgenössische Kunst in Leipzig, deren Mitstifter (neben der Stadt Leipzig und dem Förderkreis der Galerie für zeitgenössische Kunst e.V.) der Freistaat Sachsen ist.

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus unterstützt auch Initiativen wie den Internationalen Marianne-Brandt-Wettbewerb für junge Formgestalter und das Festival für computergestützte Kunst CYNETart in Dresden. Bei beiden vergibt die Staatsministerin je einen Förderpreis.

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